GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Seit dem 01.01.2023 greift das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenkassen. Was bedeutet dies, und welche Konsequenzen entstehen daraus für Patienten und bei einer zahnärztlichen Behandlung?
Ziel der Kassen ist es, die steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu begrenzen und möglichst die Beiträge, für Versicherte, stabil zu halten. Dadurch können jedoch Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung und höhere Eigenbeteiligungen bei Behandlungen für Patienten die Folge sein.
Was bedeutet dies nun konkret: die Bundesregierung hat beschlossen, eine halbe Milliarde Euro im Bereich des Gesundheitssystems einzusparen. Im Jahr 2023 stehen 120 Millionen Euro im Jahr 2024 stehen 340 Millionen Euroweniger für zahnärztliche Behandlung zur Verfügung.
Daraus entsteht folgende Situation: Das zur Verfügung stehende Behandlungsbudget reduziert sich auf ein Minimum pro Quartal. Werden darüber hinaus Leistungen erbracht, oder müssen Leistungen erbracht werden, weil zum Beispiel ein Patient sehr viele Löcher in seinen Zähnen hat, wird dieses nicht mehr honoriert.
Ein Beispiel: Sie kommen als Neupatient in unsere Praxis und wir erstellen neben der zahnärztlichen Untersuchung eine Röntgenaufnahme, wobei wir Karies an 5 Zähnen diagnostizieren. Dann können wir nur noch wirtschaftlich arbeiten, indem die Leistungen über die Quartale verteilt werden. Im ersten Quartal erfolgt beispielsweise die Kontrolluntersuchung, es wird Zahnstein entfernt, es wird eine Röntgenaufnahme angefertigt und der Behandler ermittelt den Parodontalen-Screening-Index (dieser hilft bei der Diagnose von Parodontitis und schlägt Behandlungsmaßnahmen vor)
Im folgenden Quartal werden dann zwei mehrflächige Füllungen gemacht, dafür benötigt der Patient z.B. eine Anästhesie, da das Bohren schmerzhaft sein kann, und weitere Begleitleistungen wie beispielweise eine Matrize, die zur Formgebung der Füllung entscheidend ist.
Im dritten Quartal werden dann die nächsten zwei Füllungen gemacht und im vierten Quartal erfolgt die restliche Sanierung.
Parodontitis-Behandlungen können unter diesen gesetzlichen Bedingungen gar nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden, obwohl in den letzten Jahren gerade die Behandlung von Patienten mit Parodontitis optimiert wurde.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass sich jeder Patient informiert und eine für ihn individuelle Zusatzversicherung abschließt.
Zu diesem Thema haben wir bereits einen Podcast aufgenommen und wir empfehlen euch diesen anzuhören. Bei Fragen steht das gesamte Team gerne zur Verfügung!
Hier ist der Link zu unserem Podcast: https://spotify.com/podcast